Neue staatliche Förderung ab 01.01.2027

Der Staat packt drauf. Zuversicht bei der Altersvorsorge ab 2027.

Ab dem 1. Januar 2027 kommt das neue Altersvorsorgedepot. Staatlich gefördert, ohne Garantiezwang, investierbar in kostengünstige ETFs. Die meisten wissen nicht, was ihnen zusteht.

Kostenlos · Unverbindlich · Kein Verkaufsgespräch
Bis zu
540 €
Grundzulage
300 €
pro Kind
200 €
Startbonus

Warum jetzt

Am 8. Mai 2026 wurde die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit 20 Jahren beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das Altersvorsorgedepot. Staatlich gefördert, ohne Garantiezwang, investierbar in kostengünstige ETFs. Die Riester-Rente wird abgelöst. Wer die neue Förderung nicht nutzt, verschenkt sie. Sie wird nicht rückwirkend gezahlt.

Auch fürs Eigenheim

Das Guthaben lässt sich künftig auch wohnwirtschaftlich einsetzen. Wer noch kein Eigenheim besitzt, kann die staatliche Förderung damit gezielt für den Weg in die eigenen vier Wände nutzen.

Die Förderung in Zahlen

So viel legt der Staat drauf.

50 %
auf die ersten 360 €

Für jeden Euro, den du bis 360 € im Jahr einzahlst, legt der Staat 50 Cent drauf. 30 € im Monat sparen = 180 € geschenkt.

25 %
auf die nächsten 1.440 €

Für jeden weiteren Euro bis zu 1.800 € Jahresbeitrag gibt es 25 Cent obendrauf. Macht zusammen bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr.

100 %
Kinderzulage

Bis zu 300 € Eigenbeitrag pro Kind und Jahr verdoppelt der Staat vollständig. Bei zwei Kindern: 600 € Zulage für 600 € Einzahlung.

200 €
Startbonus

Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 € geschenkt. Zusätzlich zu allem anderen.

Eine Familie mit zwei Kindern kann so auf über 1.100 € staatliche Zulage im Jahr kommen. Das ist keine Rendite. Das ist geschenktes Geld, bevor überhaupt ein Cent am Kapitalmarkt gearbeitet hat.

Fördercheck

Rechne deine Förderung aus.

100
25 €200 €
0

Deine Förderung

390

staatliche Zulage pro Jahr

Das entspricht einer Förderquote von 33 % auf deine Einzahlung.

Grundzulage390
Kinderzulage0
Deine Einzahlung / Jahr1.200

Unverbindliche Beispielrechnung nach den Zulagenregeln des Altersvorsorgereformgesetzes. Die tatsächliche Förderung hängt von deiner persönlichen Situation ab und wird im Gespräch individuell ermittelt. Ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug ist hier nicht berücksichtigt. Maximale Grundzulage: 540 €.